Friedhofsgebührensatzung
Gebührenordnung für den Friedhof der katholischen Kirchengemeinde
St. Marien Wachtendonk-Wankum-Herongen
Der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde Wachtendonk-Wankum-Herongen hat in seiner Sitzung vom 04.10.2021 die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
1. Übertragung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1.1 Einzelgräber | 447,00€ |
1.2 ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten | 804,00€ |
1.3 für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an ein- & mehrstelligen Wahlgrabstätten pro angefangenes Jahr | 26,80€ |
1.4 pflegefreie Einzelsarggräber | ./. |
1.5 ein- und mehrstellige pflegefreie Wahlsarggrabstätten | 1.010,00€ |
1.6 für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an ein- und mehrstelligen pflegefreien Wahlsarggrabstätten pro angefangenes Jahr | 33,67€ |
1.7 Urneneinzelgräber | 290,00€ |
1.8 ein- und mehrstellige Urnenwahlgrabstätten | 348,00€ |
1.9 für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an ein- und mehrstelligen Urnenwahlgrabstätten pro angefangenes Jahr | 11,60€ |
1.10 pflegefreien Urneneinzelgräber | ./. |
1.11 ein- und mehrstellige pflegefreie Urnenwahlgrabstätten | 618,00€ |
1.12 für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an ein- und mehrstelligen pflegefreien Urnenwahlgrabstätten pro angefangenes Jahr je Stelle | 20,60€ |
1.13 Urnengemeinschaftsgrab | 241,00€ |
2. Grabbereitung und Beerdigung
2.1 bei der Bestattung von Erwachsenen | |
2.1.1 bei allen Sarggrabstätten | 379,00€ |
2.1.2 bei allen Urnenbestattungen | 152,00€ |
2.1.3 bei Bestattung in Rasengrab (Erdbestattung) | 489,00€ |
2.2. bei der Bestattung von Kindern | |
2.2.1 bei allen Sargbestattungen | 132,00€ |
2.2.2 bei allen Urnenbestattungen siehe 2.1.2 | |
2.2.3 bei Bestattung von Urnen in Rasengrab | 152,00€ |
3. Ausgrabungen
3.1 bei der Ausgrabung von | |
3.1.1 Erwachsenensärge | 503,00€ |
3.1.2 Erwachsenenurnen | 138,00€ |
3.1.3 Kindersärgen | 268,00€ |
3.1.4 Kinderurnen siehe 3.1.2
3.2 Für Nebenarbeiten, wie die Versetzung von Grabmälern, Beseitigung von Beschädigungen an Nachbargräbern usw. sind die von der Friedhofsverwaltung aufgewendeten Kosten zu erstatten.
3.3 Bei einer Wiederbeisetzung an einer anderen Stelle des Friedhofes werden die Gebühren nach Ziffer 2. zusätzlich erhoben.
4. Grabmäler und -platten
4.1 Gebühr für die Genehmigung zur Aufstellung von Grabmälern und -platten für alle Grabarten | 43,00€ |
5. Benutzung der Aufbewahrungskammern in der Leichenhalle
5.1 Bei einer anschließenden Beerdigung auf dem Kath. Friedhof im Gemeindeteil Wachtendonk für jeden angefangenen Benutzungstag (Einlieferungs- und Beerdigungstag = 2 Tage) | 81,00€ |
5.2 Wird die Leichenkammer lediglich zur Aufbewahrung der Leiche bzw. Aschenurne mit anschließender Überführung benutzt, so beträgt die Gebühr für jeden angefangenen Benutzungstag (Einlieferungs- &Entnahmetag = 2 Tage) | siehe 5.1 |
6. Benutzung der St. Sebastianus-Friedhofskapelle
6.1 für die Einsegnung anlässlich einer Bestattung | 64,00€ |
6.2 für eine Trauerfeier anlässlich einer Bestattung | 147,00€ |
7. sonstige Gebühren
7.1 Gebühr für jedes Tätigwerden aufgrund von nicht standsicheren Grabmälern und -platten ./.
7.2 Gebühr für jedes Tätigwerden im Sinne des § 29 der Friedhofssatzung der Kath. Kirchengemeinde St. Marien ./.
Für die Kath. Kirchengemeinde
St. Marien Wachtendonk-Wankum-Herongen
Der Kirchenvorstand
Es folgen jeweils das Datum der Unterzeichnung und der Unterschriften
18.10.2021
gez.: Unterschrift
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Manfred Stücker, Pfarrer
18.10.2021
gez.: Unterschrift
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-stv. Vorsitzender des KV
18.10.2021
gez.: Unterschrift
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-Mitglied des KV-
-Mitglied des Friedhofsausschusses