Benutzerordnung Stand 2017

Benutzungs-, Ausleih- und Gebührenordnung der
Katholischen öffentlichen Bücherei (KöB) St. Michael Wachtendonk
(gültig ab 1. Januar 2017)
 
§ 1 Allgemeines. Die KöB St. Michael ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Pfarrei St. Marien Wachtendonk, Wankum und Herongen, die auch die Trägerin ist. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu benutzen. Sie wird ehrenamtlich und durch ein Leitungsteam geführt.
 
§ 2 Anmeldung und Benutzerausweis. Der Benutzer meldet sich persönlich mit einem ausgefüllten, unterschriebenen Anmeldeformular an und erhält einen Benutzerausweis. Bei der Anmeldung Minderjähriger ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer gibt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Angaben (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, ggf. Emailadresse, Bezeichnung der entliehenen Medien; bei Minderjährigen zusätzlich der gesetzliche Vertreter). Die Daten werden nur für Zwecke der Bücherei gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Jede Änderung der vorgenannten personenbezogenen Daten sind der Bücherei umgehend mitzuteilen und zu belegen. Der Benutzer erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung an. Die Ausleihe von Medien erfolgt nur gegen Vorlage des Benutzerausweises. Dieser ist nur für den eingetragenen Benutzer gültig und nicht übertragbar. Für Schäden, die durch Missbrauch des in Verlust geratenen Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. der gesetzliche Vertreter.
 
§ 3 Benutzung, Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung und Rückgabe sowie Behandlung der Medien, Haftung und Schadenersatz. Die Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe genutzt werden. Vorbestellte Medien müssen spätestens zwei Wochen nach Benachrichtigung abgeholt werden. Bei Nichtabholung werden die Medien nach dieser Frist wieder zur Ausleihe freigegeben. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Die Ausleihfrist kann verlängert werden. Verlängerungen der Leihfrist können entweder direkt in der Bücherei oder telefonisch getätigt werden, sowie auch online über den Web-Opac. Die Medien sind bis zum Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben. Vorbestellte Medien können nicht verlängert und müssen zurückgebracht werden. Die ausgeliehenen Medien sind schonend zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Als Beschädigungen gelten auch Bemerkungen, Markierungen/Unterstreichungen u. ä.. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter schadenersatzpflichtig. Es kann Schadenersatz bis zur vollen Höhe des An- bzw. Wiederbeschaffungspreises verlangt werden. Wenn Medien nicht zurückgegeben worden sind, Gebühren und / oder Schadenersatzforderungen noch nicht erfüllt sind, kann die Bücherei die Ausleihe weiterer Medien ganz ablehnen. Verlust oder Beschädigung der Medien durch den Leser sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben. Die Weitergabe ausgeliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet. Der Benutzer haftet für Schäden, die hierdurch entstehen. Die Bücherei haftet nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer.
 
§ 4 Hausrecht und Ausschluss von der Benutzung. Die Mitarbeiter der Bücherei üben das Hausrecht aus. Den Anordnungen, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Ordnung abweichen können, ist sofort Folge zu leisten. Benutzer, die gegen die Anordnungen der Mitarbeiter verstoßen, können von der Bücherei-Benutzung dauerhaft oder eine begrenzte Zeit ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann beim Pfarrer Beschwerde eingelegt werden. Diese ist zu begründen.
 
§ 5 Leihfrist, Gebühren und Maßnahmen gegen säumige Benutzer. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe wird eine Gebühr erhoben. Die Bücherei ist verpflichtet, entliehene Medien zurückzufordern. Wer Bibliotheksgut nicht zurückgibt und auch auf Mahnungen nicht reagiert, gibt Anlass zur Vermutung, er wolle es sich rechtswidrig aneignen.
 
Allgemeine Gebühren:
Erstausstellung eines Leseausweises               gebührenfrei
Ausstellung eines Ersatzausweises                  1,00 Euro
 
Ausleihgebühren:
pro Buch, auch Tiptoi                                      0,20 Euro
(Leihfrist drei Wochen)
pro Zeitung                                                    0,20 Euro
(Leihfrist eine Woche)
pro CD, Hörbuch, Spiel                                    0,50 Euro
(Leihfrist drei Wochen)
 
oder
 
Jahresgebühr Kinder                                         5,00 Euro
(Leihfrist 3 Wochen für Bücher, Tiptoi, CD‘s, Hörbücher, Spiele /
Leihfrist 1 Woche für Zeitungen)
Jahresgebühr Erwachsene                                 10,00 Euro
(Leihfrist 3 Wochen für Bücher, Tiptoi, CD‘s, Hörbücher, Spiele /
Leihfrist 1 Woche für Zeitungen)
 
Mahngebühren:
Für Leihfristüberschreitungen gelten folgende Gebühren (je Woche):
pro Buch, Zeitung                                               0,50 Euro
pro CD, Hörbuch, Spiel                                        0,80 Euro
1. Schriftliche Mahnung (inklusive Porto)               1,50 Euro (zusätzlich)
2. Schriftliche Mahnung (inklusive Porto)               2,00 Euro (zusätzlich)
3. Schriftliche Mahnung (inklusive Porto)               2,50 Euro (zusätzlich)
Hausbesuch nach 3. schriftlicher Mahnung             3,00 Euro (zusätzlich)
(zur Abholung der Medien)
 
§ 6 Inkrafttreten
Die vorliegende Benutzungsordnung wurde am 24. August 2016 durch den Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St Marien, Wachtendonk-Wankum-Herongen erlassen. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die bisher gültige Benutzerordnung tritt damit zum 31. Dezember 2016 außer Kraft. Änderungen der Benutzungsordnung werden frühzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Die vorstehende Ordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.