Nach verschiedenen Beratungen im Seelsorgeteam und in den Gremien, einem gemeinsamen Treffen am 4. Juli dieses Jahres mit den Bestattern und mit Vertretern des Pfarreirates und des Kirchenvorstandes haben wir im Pfarreirat und im Seelsorgeteam weiter über die Gottesdienstordnung bei Beisetzungen beraten und uns dafür entschieden, dass wir ab dem 1. Advent in Wankum und Wachtendonk folgende Beerdigungsordnung haben:
- Wird im Zusammenhang mit der Beisetzung ein Seelenamt oder ein Wortgottesdienst in der Kirche gewünscht, beginnt die Feier auf dem Friedhof (in der Regel in der Friedhofskapelle) mit der Aussegnung des Sarges bzw. der Urne. Im Anschluss daran findet das Seelenamt bzw. der Wortgottesdienst in der Kirche statt.
- Wenn möglich und gewünscht, findet nach der Beisetzung eine Prozession (ggf. mit Rosenkranzgebet) vom Friedhof zur Kirche statt.
- In Wachtendonk ist die Benutzung der St. Sebastianus-Kapelle obligatorisch (Anm.: weitere Schritte zur Sanierung des Vorbaus sind gemacht).
- Die Beerdigungsordnung ohne eigene Feier in der Kirche, nur auf dem Friedhof, bleibt wie gewohnt. Auch in dem Fall bleibt in Wachtendonk die Benutzung der St. Sebastianus-Kapelle obligatorisch.
In Herongen, wo wir ja mit der Stadt Straelen zusammenarbeiten, bleibt die bisherige Regelung unberührt; sie sieht ohnehin die gleiche Ordnung der Beisetzung wie demnächst in Wankum und Wachtendonk vor. Unterschiedlich sind nur die möglichen Beerdigungstermine: in Herongen ist der letzte mögliche Beisetzungstermin innerhalb der Woche der Freitag um 11 Uhr, während in Wankum und Wachtendonk weiterhin Beisetzungen auch am Samstag möglich sind.